Wissen Sie, wie Sie Daten auf Papier schützen müssen?
Wenn es um Datenschutz geht, ist meist von elektronisch verarbeiteten Daten die Rede. Was oft unter den Tisch fällt: Die Bestimmungen der DSGVO gelten auch für personenbezogene Daten auf Papier. Auch Ihre vorhandenen Unterlagen müssen den Vorgaben der DSGVO* entsprechen. Datenerhebung auf Vorrat ist verboten!
70 % aller wichtigen Daten befinden sich nach wie vor auf Papier – und landen oft einfach im Papierkorb. Datenschutz? Fehlanzeige!
Diese Dokumente gehören geschreddert, wenn sie nicht mehr gebraucht werden:
• Angebote und Vertragsunterlagen
• Kontoauszüge und Belege
• Rechnungen und Quittungen
• personalisierte Werbeunterlagen
• Steuer- und Buchhaltungsunterlagen
• unterschriebene Dokumente
• Notizen, Leseausdrucke, Fehlkopien
• und mehr…
*DSGVO Datenschutz-Grundverordnung: Erweitert die bisherigen Datenschutzprinzipien. Alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, müssen seit 25. Mai 2018 die neuen Vorgaben erfüllen.
Gerne beraten wir Sie, wie Sie die DSGVO korrekt umsetzen und sich Ihren guten Ruf und das Vertrauen Ihrer Kunde erhalten.
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